
| Veränderung zum 28.12. |
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Zahl der aktuell Infizierten im Landkreis:
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399
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-38
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| Stand: 29.12.2020; 15:23 Uhr (die Zahlen auf unterschiedlichen Portalen können sich je nach Meldezeit unterscheiden) |
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Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Bitte nehmen Sie hierfür vorher telefonisch Kontakt mit diesem auf!
Impfung / Impfzentrum
Für den Landkreis Forchheim wurde das Impfzentrum im ehemaligen Schülerwohnheim in der Don-Bosco-Straße in Forchheim eingerichtet. Medizinisches Fachpersonal (Ärzte, MFA und Studenten), das an der Mitarbeit interessiert ist, kann sich unter impfzentrum@ugef.com melden.
Nichtmedizinisches Personal kann sich unter corona-impfzentrum@asb-forchheim.de melden.
- Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheits zum Impfen
Reisen
Pflegepool Bayern
Für den Pflegepool Bayern werden Fachkräfte gesucht, die eine Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich absolviert haben, derzeit jedoch nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind: www.pflegepool-bayern.de
Informationen und Bezugsquellen für Unternehmen
- Hygienekonzept für die Gastronomie (pdf)
- Hygienekonzept Beherbergung (pdf)
- Health Care Bayern e.V.
- Ratgeber der IHK für Unternehmen
- Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts (pdf)
- Parkplatzkonzept zum Infektionsschutz (pdf)
- Schutz- und Hygienekonzept zum Infektionsschutz (pdf)
Allgemeine Informationen
- Was ist erlaubt, was ist verboten? Antworten auf häufig gestellte Fragen vom Bayer. Innenministerium
- Anworten auf häufig gestellte Fragen vom Bayer. Gesundheitsministerium
- Hinweise für die häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung (pdf)
- Wichtige Hygieneregeln zum Schutz vor Virusinfektionen
- Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Verordnungen / Bekanntmachungen
- Vollzug des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV);
Weitergehende Anordnung nach §§ 28, 28a IfSG und § 27 Abs. 1 der 11. BayIfSMV zu Besuchsregelungen bei Krankenhäusern sowie Vorsorge-und Rehabilitations-einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG) sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 des Pflege-und Wohnqualitätsgesetzes zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen; (pdf) - Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 (pdf)
- Außerkrafttretung der Bekanntmachung der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 nach §§ 28, 28a IfSG und § 25 der 10. BayIfSMV (pdf)
[ Corona > Informationen ]


















