
Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich L2 - Energie und Klima
Energieeinsparung und Ressourcenschonung (Allgmeines)
Folgende Maßnahmen können zur Nutzung erneuerbarer Energien beziehungsweise zur Energieeinsparung ergriffen werden:
Folgende Maßnahmen können zur Nutzung erneuerbarer Energien beziehungsweise zur Energieeinsparung ergriffen werden:
- Errichtung einer Solarkollektoranlage (zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung)
- Installation einer Photovoltaikanlage (zur Stromerzeugung)
- Errichtung einer Biomasse- oder Biogasanlage
- Einbau einer Wärmepumpenanlage
- Einbau einer neuen Heizungsanlage
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Modernisierung von Altbauten (zum Beispiel Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung jeweils in Kombination - sogenannte "Maßnahmenpakete")
- Bau von Wasserkraftanlagen
Die folgenden Richtlinen, Anträge und Merkblätter bzw. Infobroschüren der Bayerischen Staatsregierung zum Thema Energie können Sie direkt im Internet abrufen:
- Förderkompass der Energieagentur Nordbayern mit der Darstellung der für die jeweiligen Investitionen bestehenden Zuschuss- und Darlehensmöglichkeiten
- Merkblätter zu den KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) -Programmen
- Richtlinien zum Programm "Energiesparberatung vor Ort
- Richtlinien und Anträge zum Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundes vom 11. März 2015
Diese und evtl. weitere Infoschriften können auch beim Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim telefonisch unter 09191 / 86-1025 oder per e-mail (klima@lra-fo.de) angefordert werden:
Weiterführende Links zu den Themenbereichen
[ Aufgabenbereiche > Energie, Klima > Energieinformation ]















