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Öffnungszeiten der Blumenläden am Muttertag


30.04.2015 (Quelle: Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Gemäß der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.03.2015 dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, am Sonntag, 10. Mai 2015 (Muttertag), in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein.
Die Gesamtöffnungszeit darf die zugelassenen Verkaufszeit von vier Stunden nicht überschreiten.

Forchheim, 30.04.2015
Pressestelle


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