
- zum Energiesparen (Strom, Beleuchtung, Heizen)
- zu effizienten Haushaltsgeräten und Techniken
- zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
- zur Nutzung erneuerbarer Energien und
- zu den verbesserten Fördermöglichkeiten (BAFA und KfW).
Wer sein Wohnhaus energetisch Sanieren (z. B. neue Fenster einbauen, Gebäudeteile dämmen) oder eine neue Heizung einbauen möchte, kann sich hier über die Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Programme der KfW informieren.
Zum 01. April wurden außerdem die BAFA-Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Holzpellet-, Hackschnitzel- und Stückholzvergaserkessel sowie für Wärmepumpen angehoben. Auch für solarthermische Anlagen, die nur für die Warmwasserbereitung vorgesehen sind, können nach den neuen Richtlinien wieder Zuschüsse abgerufen werden. Und wer gleichzeitig eine neue Brennwertheizung einbaut, bekommt noch einen Kesseltauschbonus. Die Antragstellung für die Basisförderung ist in der Regel bis zu neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage möglich.
Für die individuellen ca. 30-45 minütigen Beratungsgespräche ist eine Anmeldung erforderlich; bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit dem Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim, Tel. 09191 / 86-1025, klima@lra-fo.de.
Forchheim, 15.05.2015
Pressestelle
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