
Website Landratsamt Forchheim
Der Landkreis Forchheim sucht Gebäude für Erstaufnahmeeinrichtung
25.02.2016
(Quelle: Landratsamt Forchheim)
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke durch Forchheim wird im Mai 2016 auch das ehemalige ASB-Heim abgerissen. Das Gebäude wird derzeit noch als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber genutzt. Der Landkreis Forchheim ist daher auf der Suche nach anderen Gebäuden für die Erstaufnahmeeinrichtung.
Jeder Landkreis in Oberfranken hat aufgrund des nach wie vor anhaltenden Flüchtlingsstroms zur Entlastung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen eine eigene Erstaufnahmeeinrichtung vorzuhalten. Die bisher dafür im Landkreis Forchheim vorgesehene Erstaufnahmeeinrichtung kann nur noch bis Ende April genutzt werden.
Das Landratsamt Forchheim sucht daher zum 01.05.2016 ein oder zwei Gebäude zur Unterbringung von insgesamt 300 Personen. Hierzu sollte/n das/die Gebäude mit Betten und Schränken in erforderlichem Umfang ausgestattet sein. Bei einer Halle sollte die Aufteilung in mehrere Räume vorgesehen werden. Ausreichende Sanitäreinrichtungen müssen vorhanden sein.
Neben der Vermietung des/der Gebäude ist die Versorgung der Bewohner mit Essen (Vollverpflegung) notwendig. Ein Sicherheitsdienst kann vom Vermieter oder vom Landratsamt beauftragt werden. Für die Unterkunft ist ein Hausmeister zu stellen.
Das Landratsamt leistet für die Anmietung einen ortsüblichen Mietzins mit einem Aufschlag für erhöhte Belegung und Bereitstellung der Möbel. Die Anmietung erfolgt zunächst auf 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Die weiteren Dienstleistungen (Hausmeister, Verpflegung, Sicherheitsdienst) werden gesondert vergütet. Für Investitionen bei einem eventuell erforderlichen Umbau können Zuschüsse bis zu 100% der Investition gewährt werden.
Anfragen und Angebote bitte an das Landratsamt Forchheim, Geschäftsbereich 2, E-Mail: gb2@lra-fo.de oder unter Telefonnummer: 09191 / 86-2000.
Forchheim, 25.02.2016
Pressestelle
Das Landratsamt Forchheim sucht daher zum 01.05.2016 ein oder zwei Gebäude zur Unterbringung von insgesamt 300 Personen. Hierzu sollte/n das/die Gebäude mit Betten und Schränken in erforderlichem Umfang ausgestattet sein. Bei einer Halle sollte die Aufteilung in mehrere Räume vorgesehen werden. Ausreichende Sanitäreinrichtungen müssen vorhanden sein.
Neben der Vermietung des/der Gebäude ist die Versorgung der Bewohner mit Essen (Vollverpflegung) notwendig. Ein Sicherheitsdienst kann vom Vermieter oder vom Landratsamt beauftragt werden. Für die Unterkunft ist ein Hausmeister zu stellen.
Das Landratsamt leistet für die Anmietung einen ortsüblichen Mietzins mit einem Aufschlag für erhöhte Belegung und Bereitstellung der Möbel. Die Anmietung erfolgt zunächst auf 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Die weiteren Dienstleistungen (Hausmeister, Verpflegung, Sicherheitsdienst) werden gesondert vergütet. Für Investitionen bei einem eventuell erforderlichen Umbau können Zuschüsse bis zu 100% der Investition gewährt werden.
Anfragen und Angebote bitte an das Landratsamt Forchheim, Geschäftsbereich 2, E-Mail: gb2@lra-fo.de oder unter Telefonnummer: 09191 / 86-2000.
Forchheim, 25.02.2016
Pressestelle
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