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Förderung für Batteriespeicher und klimaschonende Heizanlagen


17.06.2016 (Quelle: Energie und Klima)
Wer sich für die Nutzung von Sonnenenergie oder fürs Heizen mit Holz(pellets) entscheidet, kann für die Errichtung entsprechender Anlagen lukrative Förderprogramme des Staates in Anspruch nehmen.
Förderung für Photovoltaik und Batteriespeicher
Die KfW setzt im Auftrag des Bundesumweltministeriums z. B. das Programm zur Förderung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen fort. Dieses KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Speicher" wendet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler die den mit einer Photovoltaikanlage umweltfreundlich erzeugten Strom zu einem großen Teil selber nutzen und nur den verbleibenden Rest ins Netz einspeisen möchten. Dabei werden für die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder die nachträgliche Installation von Batteriespeichersystemen bei Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt.

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Tilgungszuschuss ist über den Programmzeitraum degressiv gestaltet, d. h. die Tilgungszuschüsse auf die Investitionskosten für das Speichersystem sinken je nach Zeitpunkt der Antragstellung von derzeit noch 25 % (bis 30.06.2016) nach und nach auf bis zuletzt 10 % (ab 01.07.2018).

Unter anderem sind folgende technische Voraussetzungen einzuhalten:
  • Die Leistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht überschreiten und es dürfen höchstens 50 % der installierten Leistung in das Stromnetz eingespeist werden (Netzentlastung).
  • Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von 10 Jahren vorliegen.

Die Antragstellung erfolgt über die Banken. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm der KfW: www.kfw.de oder KfW-Infocenter Tel. 0800 5399001 (kostenfrei).

Weitere Zuschüsse für Solarthermie und Holz(pellets)heizungen
Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z. B. die Errichtung von Solarthermie-, Holz(pellets)- und Wärmepumpenanlagen werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 4.000 Euro pauschal bezuschusst; daneben sind für Kombinations- oder Optimierungsmaßnahmen noch gesonderte Boni möglich.

Über das 10.000-Häuser-Programm des Freistaats Bayern können unter gewissen Bedingungen weitere Zuschüsse für Solarthermieanlagen abgerufen werden.

Für weitere Auskünfte zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Fenster und Einbruchschutz) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, Holz(pellets)heizungen, Wärmepumpen) sowie das 10.000-Häuser-Programm steht das Büro Energie und Klima des Landkreises Forchheim zur Verfügung, Tel. 09191 / 86-1025, www.lra-fo.de/klima

Forchheim, 16.06.2016
Pressestelle



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