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Kostenerstattung Schülerbeförderung für das Schuljahr 2015/2016


11.10.2016 (Quelle: ÖPNV/Schülerbeförderung)
Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss (31.10.2016) für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschüler (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht) aufmerksam, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen.
Sie erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten dann erstattet, wenn die nächstgelegene (kostenmäßig günstigste) Schule besucht wird und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 € im Schuljahr 2015/2016 übersteigen. Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten. Die vollen Fahrtkosten werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen hat. Ferner, wenn ein Unterhaltsleistender oder der/die Schüler/in selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag beim Landratsamt Forchheim - Fachbereich ÖPNV/ Schülerbeförderung - einzureichen. Erstattungsanträge für das Schuljahr 2015/2016 müssen bis spätestens 31.10.2016 beim Landratsamt eingegangen sein.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt Forchheim zu beantragen. Kostenerstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen ebenfalls bis spätestens 31.10.2016 beim Landratsamt Forchheim vorliegen. Das Formular „Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ kann bei vielen Schulen über das jeweilige Sekretariat bezogen, direkt beim Landratsamt Forchheim Fachbereich 25 angefordert werden oder im Anschluss heruntergeladen werden.

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (pdf)

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Landratsamt unter Tel. 09191/ 86-2505, -2507 oder -2509.
    
Forchheim, 11.10.2016
Pressestelle


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