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Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen


24.11.2016 (Quelle: Veterinäramt)
Um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern hat das Landratsamt Forchheim eine Allgemeinverfügung zur Untersagung von Ausstellungen, Märkten, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art von und mit Geflügel und Tauben erlassen.
Damit sind ab sofort auch Märkte, Börsen, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sowie von Tauben im Landkreis Forchheim verboten. Die Allgemeinverfügung ist hier sowie zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Forchheim im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einsehbar.

Forchheim, 24.11.2016
Pressestelle


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