
Dem Kreis von rund 20 Personen stellte die Gemeinde Hallerndorf ihre Seniorenarbeit vor. In allen acht Ortsteilen gibt es individuelle Seniorentreffen oder Veranstaltungen. Beispielsweise wird sich in Pautzfeld regelmäßig im Bürgerhaus getroffen und gemeinsam Kaffee getrunken und selbstgebackener Kuchen gegessen.
Einmal jährlich wird ein großes Seniorenfest für die komplette Gemeinde veranstaltet. Hierbei wird gesungen, getanzt und die Senioren werden über Aktuelles informiert. Dieses Jahr waren über 200 Personen anwesend.
Daneben beschäftigte die Seniorenbeauftragten der Gemeinden das Thema Mitfahrbänke. Hierzu wollen einige mit ihren Bürgermeistern sprechen und dies gemeinsam mit angrenzenden Gemeinden angehen. Aus dem Plenum wurde die Bedeutung der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gemeinden, ähnlich der Jugendhilfe, betont. „Als das Recht auf einen KiTa-Platz eingeführt wurde, war der Aufschrei damals groß. Heutzutage wird hierüber gar nicht mehr diskutiert.", so ein anwesender Bürgermeister. Es stellte sich heraus, dass die Budgets der Gemeinden für Seniorenbeauftragte sehr unterschiedlich ausfallen. In den meisten Gemeinden werden mindestens 1000 Euro bereitgestellt, in wenigen belaufen sich bewilligte Zuschüsse auf Portokosten.
Am Ende der Veranstaltung wurde energisch über Bauvorhaben, im Sinne der Schaffung von barrierefreien Wohnungen oder einer Art „Betreutem Wohnen", diskutiert. Alle waren sich einig, dass der Bedarf da ist. Schwierig sei aber zum einen die Übersichtlichkeit und Transparenz von möglichen Kosten bei „Betreutem Wohnen", da dies kein geschützter Begriff ist. Es sei wichtig, sich hier vor Einzug allumfassend zu informieren. Vor allem aber müssten die Anbieter allumfassend beraten. Zu allererst ist der entsprechende Wohnraum nötig. Muss dieser gebaut werden, berichteten (auch im Vorfeld) Gemeinden, welche hierzu Überlegungen anstellen, dass sich etliche Investoren aus ganz Deutschland und anderen EU-Ländern melden.
Die Diskussion endete mit der Erkenntnis, dass es sehr wichtig ist, sich mit Bindungsfristen auseinanderzusetzen. Diese können bestimmen, ab wann z.B. nicht mehr ausschließlich Gemeindebürger einziehen dürfen oder die Miete oder der Verkauf von Wohneinheiten frei bzw. ohne Einfluss der Gemeinde geregelt werden darf. Es wird auf kommunale Wohnbauförderprogramme hingewiesen, welche derzeit mit Zuschüssen und niedrigen Zinsen den gemeindeeigenen Bau attraktiv machen. Hierzu berät u.a. auch die Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter Bayern" Kommunen.
Forchheim, 12.11.2019
Pressestelle
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